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Allgemeines

Generell hat jeder Versicherte die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen.

Der Unternehmer hat gemäß der BGR 198 persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.

Sachkundig ist in der Regel der Hersteller der PSA gegen Absturz oder Personen die an einer Ausbildung zum Sachkundigen für PSA gegen Absturz nach den Grundsätzen der BGG 906 erfolgreich teilgenommen haben.

Diese Ausbildungen werden sowohl von den jeweiligen Berufsgenossenschaften als auch von den meisten Herstellern Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz angeboten.

Selbstverständlich sind wir im Rahmen unserer Dienstleistungen gerne bereit, diese jährlichen Überprüfungen für Sie durchzuführen und in den jeweiligen Prüfbüchern zu dokumentieren.
Bitte übersenden Sie uns hierzu Ihre Ausrüstungsgegenstände mit dem Vermerk "Zur Jahresrevision".

Darüber hinaus bieten wir natürlich auch mehrmals jährlich Seminare in unserem Hause an, um die Sachkunde zur Überprüfung dieser Produkte zu erlangen und die Überprüfungen eigenverantwortlich durchführen zu können.

Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an! Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur Teilnahme an einer unserer Schulungsveranstaltungen.

Auffanggurte, Haltegurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Mitlaufende Auffanggeräte etc. Benutzungsdauer (Auszug DGUV 112 - 198)

Die Benutzungsdauer ist von den jeweiligen Einsatzbedingungen abhängig; die Angaben der Gebrauchsanleitung sind zu beachten.

Aus Chemiefasern hergestellte Gurte und Verbindungsmittel unterliegen auch ohne Beanspruchung einer gewissen Alterung, die insbesondere von der Stärke der ultravioletten Strahlung sowie von klimatischen und anderen Umwelteinflüssen abhängig ist. Deshalb können keine genauen Angaben über die Benutzungsdauer gemacht werden.

Nach den bisherigen Erfahrungen kann unter normalen Einsatzbedingungen

  • bei Gurten von einer Benutzungsdauer von 6 bis 8 Jahren und
  • bei Verbindungsmitteln (Seil/Bänder) von einer Benutzungsdauer von 4-6 Jahren ausgegangen werden.

Bei den vorgenannten Benutzungsdauern herausgegeben vom Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften handelt es sich um Erfahrungswerte und somit Empfehlungen.

Die Angaben in den jeweiligen Gebrauchsanleitungen der Hersteller der Produkte sind für den Benutzer verpflichtend. Diese können von den oben genannten Fristen abweichen. ARTEX-Produkte ab dem Herstellungsjahr 2016 können maximal bis zu 10 Jahren verwendet werden, sofern keine Beschädigungen oder andere Ursachen vorliegen, die eine vorzeitige Aussonderung erfordern. Voraussetzung ist eine optimale Lagerung sowie die regelmäßige Überprüfung durch den Sachkundigen einschließlich der lückenlosen Dokumentation im Prüfbuch.

Höhensicherungs- und Abseilgeräte

Auch Höhensicherungs- und Abseilgeräte unterliegen der Prüfpflicht vor jeder Benutzung durch den Anwender sowie einer mindestens einmal jährlich durchzuführenden Sichtprüfung einschließlich Funktionskontrolle.
Diese Prüfung darf jedoch nur vom jeweiligen Hersteller der Ausrüstung oder einer von ihm autorisierten Stelle durchgeführt werden.

Benutzungsdauer

Die Benutzungsdauer ist von den jeweiligen Einsatzbedingungen abhängig; die Angaben der Gebrauchsanleitung sind zu beachten.

Höhensicherungs- und Abseilgeräte unterliegen nicht den Benutzungsdauern von Gurten und Seilen. Diese Geräte können durchaus über einen deutlich längeren Zeitraum eingesetzt und verwendet werden, sofern eine regelmäßige Wartung durch den Hersteller oder eine autorisierte Stelle durchgeführt wird.

Erfahrungsgemäß können diese Geräte bei regelmäßiger Wartung und bei Beachtung der Fristen für einen erforderlichen Seilaustausch 10 Jahre und länger eingesetzt werden.