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Allgemeine Verkaufsbedingungen für den ARTEX Online-Shop

Stand 26.04.2021

 

§ 1 Anwendungsbereich

Für alle Internet-Bestellungen im Online-Shop von ARTEX gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen für den ARTEX Online-Shop. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ARTEX die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

 

§ 2 Vertragsabschluss

Mit dem Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ durch den Kunden gibt dieser ein verbindliches Angebot zum Kauf der in dem Warenkorb gesammelten Produkte ab. Anschließend erhält der Kunde eine Bestellbestätigung per E-Mail an die von ihm angegebene Adresse. Hiermit wird lediglich der Eingang der Bestellung dokumentiert. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt zustande, wenn die bestellte Ware beim Kunden angeliefert wird.

Sollte trotz sorgfältiger Vorratshaltung ein Produkt ausnahmsweise nicht erhältlich sein, erhält der Kunde

  • entweder eine Stornobestätigung

oder

  • die Nachricht über die Liefermöglichkeit einer gleichwertigen Ware.

Sollte der Kunde der angebotenen Lieferung einer gleichwertigen Ware nicht innerhalb einer Frist von zehn Tagen widersprechen, wird diese ausgeliefert, soweit der Kunde gewerblich tätig ist, und der Kaufvertrag kommt mit dem Inhalt der gleichwertigen Ware zustande.

 

§ 3 Lieferbeschränkungen

Kaufverträge mit ARTEX können nur abgeschlossen werden, wenn die bestellte Ware innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert werden soll. Eine Auslieferung in Länder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist nicht möglich.

 

§ 4 Widerrufsrecht

  1. Der Käufer kann, falls er nicht in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat, seine Erklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter die Ware in Besitz genommen hat. Die Frist wird gewahrt mit der rechtzeitigen Absendung des Widerrufes bzw. der Rücksendung der Ware.

    Der Widerruf ist zu richten an

    ARTEX Personensicherungssysteme GmbH
    Gewerbepark 14
    D-56587 Oberraden
    Telefax: 02634/9432-22
    Mail: info@artex-net.de

    Der Widerruf muss in Textform (ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) erfolgen. Es wird empfohlen, dass in der Anlage beigefügte Muster-Widerrufsformular zu verwenden, welches jedoch nicht Bedingung ist.

  2. Folgen des Widerrufes: Im Falle des wirksamen Widerrufes werden sämtliche Zahlungen, die ARTEX von dem Käufer erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die dadurch entstanden sind, dass eine andere Art der Lieferung als die von ARTEX angebotene, günstige Standardlieferung gewählt wurde) spätestens innerhalb 14 Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf mit der Bestellung bei ARTEX eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, mit dem der Käufer gezahlt hat. ARTEX ist berechtigt, die Rückzahlung zu verweigern, bis ARTEX die Ware zurückerhalten hat. Die Ware ist in dem Zustand zurückzugeben, wie sie sich bei dem Empfang befunden hat. Wenn der Käufer die Ware nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, ist er zum Wertersatz verpflichtet. Die Rücksendung ist kostenfrei, wenn der Wert der Ware 40,00 € übersteigt; andernfalls erfolgt die Rücksendung auf Kosten des Käufers. Nicht paketfähige Waren werden beim Käufer abgeholt.

  3. Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um eine Sonderanfertigung nach Kundenspezifikation, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

 

§ 5 Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt per Paketdienst an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Lieferkosten werden bei der Preisangabe gesondert ausgewiesen und vor der Versendung bekannt gegeben. Zurzeit gelten folgende Lieferkosten:

    Versandkostenliste

    Versandart Land ab Warenwert (EUR) Kosten (Netto) (EUR)
    Versand über GLS Paketdienst Deutschland 0,00 12,00
    Versand über GLS Paketdienst Deutschland 400,00 0,00

    Gebührenauflistung

    Titel Ab Warenwert (EUR) Kosten (Netto) (EUR)
    Bearbeitungsgebühr 0,00 10,00
    Bearbeitungsgebühr 100,00 0,00

  2. Bei Waren, die nicht paketfähig sind, erfolgt die Lieferung durch eine Spedition an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Lieferkosten werden bei der Preisangabe gesondert ausgewiesen.

  3. ARTEX behält sich Teillieferungen vor.

  4. Der Kunde trägt das Versandkostenrisiko. ARTEX hat seine Pakete mit einem Wert von 750,00 € versichert. Sollte es sich um einen darüber hinausgehenden Warenwert handeln, obliegt es dem Besteller, eine gesonderte Transportversicherung abzuschließen.

 

 

§ 6 Produktangaben und Liefertermine

  1. Die Waren werden geliefert wie im Online-Shop dargestellt. Geringfügige Abweichungen, technische Weiterentwicklungen und eine Änderung der Verpackung behalten wir uns vor. Dasselbe gilt für Farb- und Strukturabweichungen in der Produktbeschreibung der Werbemedien.
  2. Von uns angegebene Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung ist der Tag maßgebend, an dem die Ware von ARTEX an das beauftragte Transportunternehmen übergeben wird.
  3. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen oder bei Verzögerung in der Anlieferung von wesentlichem Vormaterial, wenn die Behinderung insoweit länger als eine Woche dauert. Die Lieferfrist wird um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen verlängert. ARTEX ist verpflichtet, dem Käufer unverzüglich Nachricht vom Grund der Behinderung zu geben, sobald zu übersehen ist, dass die vereinbarten Lieferfristen nicht eingehalten werden können. Bei einer Behinderung von mehr als 5 Wochen Dauer besteht ein wechselseitiges Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche werden durch ein solches Rücktrittsrecht nicht ausgelöst. 4. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.

§ 7 Preisangaben und Zahlungsbedingungen

  1. Preisangaben je Produkt verstehen sich in Euro ohne Lieferkosten einschließlich Mehrwertsteuer. Für die Anlieferung werden die oben unter § 5 Nr. 1 angegebenen Lieferkosten berechnet.
  2. Aufrechnungen mit oder Zurückbehaltungen wegen Forderungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  3. ARTEX akzeptiert ausschließlich Vorauszahlungen per Banküberweisung.

 

§ 8 Mängelhaftung

  1. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, der Maße oder Gewichte gelten nicht als Mangel. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen des Herstellers gelten nicht als Beschaffenheitsvereinbarung.
  2. ARTEX hat bei berechtigten Beanstandungen das Recht, nach ihrer Wahl nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. ARTEX ist zur Nacherfüllung innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Rückgabe des mangelhaften Kaufgegenstandes befugt. Die Gewährleistungsrechte des Käufers sind verwirkt, wenn dieser ARTEX im Falle einer Rüge die Ware trotz ausdrücklichen Verlangens nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen zur Verfügung stellt. Wenn die Nacherfüllung scheitert, ist der Käufer berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern; jedoch nur auf die beanstandete Ware beschränkt.
  3. Ist der Käufer Kaufmann, so ist Voraussetzung für die Mängelhaftung, dass dieser seinen Verpflichtungen nach § 377 HGB nachgekommen ist.
  4. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung des Kaufgegenstandes oder Schäden, die nach Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Sachmängelansprüche. Folgende weitere Tatbestände führen zum Ausschluss von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen:
    • nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Kaufgegenstandes
    • unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme und Bedienung sowie Wartung des Kaufgegenstandes
    • Nichtbeachtung der Hinweise in der Bedienungsanleitung im Hinblick auf Transport, Lagerung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung
    • eigenmächtige bauliche Veränderung - Einwirkungen durch höhere Gewalt
  5. Stellt sich heraus, dass eine Mängelrüge unbegründet war, ist der Käufer verpflichtet, die hierdurch entstandenen Auslagen zu erstatten (Transportkosten, Untersuchungskosten etc.).

  6. Wenn der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht hat, ist ARTEX berechtigt, den Käufer über die Haftung für den mangelhaften Kaufgegenstand hinaus auf Aufwendungsersatz gemäß § 439 Abs. 3 BGB zu verweisen. Für eine Nacharbeit durch den Verkäufer stattdessen bedarf es eines Einvernehmens. Zu den Aufwendungen im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB gehören nicht die Unkosten, die dadurch entstehen, dass im Zuge des Ein- und Ausbaus andere Teile, die nicht zum Liefergegenstand gehören, ganz oder teilweise zerstört wurden; es sei denn, dem Verkäufer ist schuldhaftes Verhalten im Sinne von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nachzuweisen.

  7. Im Falle unverhältnismäßiger Kosten für eine Nachbesserung ist ARTEX berechtigt, die Nacherfüllung oder die Art der Nacherfüllung sowie den hieraus sich ergebenden Aufwendungsersatzanspruch nach Maßgabe des § 439 Abs. 4 BGB zu verweigern.

  8. Erhöhen sich Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten dadurch, dass die Kaufsache an einem anderen Ort als dem vertraglich vereinbarten Bestimmungsort verbracht wurde, gehen die dadurch entstandenen Erhöhungen der Aufwendungen nicht zu Lasten von ARTEX.

  9. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Verschleißteile.

  10. Die Gewährleistungszeit beträgt, soweit der Käufer kein Verbraucher ist, bei Neuwaren 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für die Geltendmachung von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; unter der Voraussetzung, dass überhaupt insoweit eine Haftung nach Abs. 4 anzunehmen ist. Bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung oder bei ARTEX vorgeworfener Arglist verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Bei gebrauchten oder regenerierten Kaufsachen besteht eine Gewährleistung nur dann, wenn sie individuell vereinbart wurde; ansonsten ist sie ausgeschlossen.

 

§ 9 Haftungsbeschränkung

Wenn eine Nacherfüllung durch ARTEX fehlschlägt, kann der Käufer über die Rechte der §§ 437 Nr. 2 und 3 BGB hinaus keine weiteren Ansprüche, gleich aus welchem, auch deliktischem Rechtsgrund, geltend machen. ARTEX haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind sowie für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Soweit die Haftung von ARTEX ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeitervertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist oder, wenn ARTEX eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat oder ARTEX arglistiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Sie gilt außerdem nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Soweit ARTEX fahrlässig eine Hauptflicht oder eine sonstige vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; bei leichter Fahrlässigkeit auf 50 % des vorhersehbaren Schadens.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, im Eigentum von ARTEX. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
  2. Bei Verarbeitung, Verwendung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, ARTEX nicht gehörenden Waren, steht ARTEX der Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Faktorenwertes zu den übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verwendung oder Vermischung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Käufer ARTEX im Verhältnis des Faktorenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache eingeräumt und diese unentgeltlich für ARTEX verwahrt.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt ARTEX jedoch bereits jetzt die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware ab. ARTEX nimmt diese Abtretung an. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung bleibt der Käufer ermächtigt.
  4. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen von Globalabtretungen an Finanzierungsinstitute oder ähnliche Einrichtungen zu verwenden oder sonst wie zu verpfänden bzw. als Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer ARTEX unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese in der Lage sind, ihre Rechte nach § 771 ZPO geltend zu machen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ARTEX die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den hieraus entstandenen Schaden.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ARTEX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzunehmen. Der Käufer stimmt dem bereits jetzt zu. ARTEX ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, wobei der entstandene Schaden gemäß der Regelung in § 6 berechnet werden kann.
  6. Übersteigt der Wert der Sicherungen von ARTEX die tatsächlichen Forderungen um mehr als 20%, so gibt ARTEX auf Antrag des Käufers übersteigende Sicherungen nach ihrer Wahl frei.

 

§ 11 Anwendbares Recht

Für alle Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen UN-Kaufgesetzes über bewegliche Sachen werden ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§ 12 Gerichtsstand

Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist das für den Geschäftssitz von ARTEX örtlich zuständige Gericht (Amtsgericht Neuwied - Landgericht Koblenz), auch für Wechsel- und Scheckklagen, als Gerichtsstand vereinbart. ARTEX ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Firmensitz zu verklagen.

 

§ 13 Teilunwirksamkeit und Nebenabsprachen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht geltend sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Das gilt auch dann, wenn sich herausstellt, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die der unwirksame oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich zulässigen am besten entspricht oder im Falle der Lücke das berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt überdacht hätten.
  2. Nebenabsprachen mit Personen, deren Vertretungsbefugnis für ARTEX sich nicht aus dem Handelsregister ergibt, sind unwirksam, sofern diese nicht ausdrücklich von ARTEX schriftlich bestätigt werden.
  3. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam.